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   VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302   

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VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302 (https://dejure.org/2009,73548)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302 (https://dejure.org/2009,73548)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - AN 1 K 08.00302 (https://dejure.org/2009,73548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Ali mentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Verjährung geltend gemachter Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum 1. Januar 1990 bis 31. Dezember 1998;Kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Das Landesamt für Finanzen sei nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die verspätete Antragstellung zu berufen, weil der in Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 1999 genannte Zeitraum nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 2006 (2 C 5.06, 2 C 6.06 und 2 C 7.06) für den Dienstherrn von erheblicher Bedeutung sei.

    Zu Recht hat das Landesamt für Finanzen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass es insoweit bereits an einer Falschinformation des Klägers durch den Beklagten fehle.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle ... - Bezügestelle Besoldung - Familienkasse - wertete das Schreiben des Klägers vom 18. Juli 2005 mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.6.2001, 2 C 48/00) als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG.

    Der Beklagte hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (2 C 48/00) den Antrag des Klägers vom 26. Juli 2005 als Widerspruch im Sinne des § 126 Abs. 3 BRRG behandelt.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347).

    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Es genügte die Möglichkeit, Feststellungsklage erheben zu können (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, a.a.O.).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.1.2007, XI ZR 44/06) folgt nichts anderes, da dieser eine Fallkonstellation zu Grunde liegt, in welcher zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - anders als im Falle des Klägers - die (dreißigjährige) Verjährungsfrist nach altem Recht gerade noch nicht abgelaufen gewesen wäre, wohl aber diejenige des nunmehr anzuwendenden § 195 BGB n.F., falls man die subjektive Komponente des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unberücksichtigt gelassen hätte.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Die Höhe des dem Kläger in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Ebenso wenig war es erforderlich, dass der Berechtigte den Anspruch beziffern konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80, NJW 1981, 814).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Die Höhe des dem Kläger in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).
  • BVerwG, 30.01.1992 - 2 CB 15.90

    Frage und Möglichkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in eine mit einer

  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Diese Verlautbarung des Gesetzgebers war geeignet, der Auffassung des Klägers von der Entbehrlichkeit eines Antrags oder eines Widerspruchs den Boden zu entziehen, da der Beklagte über die Auswirkungen der Dienstrechtsreform u.a. durch ein Merkblatt informiert hat, das allen Beamten als Anlage zu den Bezügemitteilungen 05/1997 übermittelt worden ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 26.5.2009 - AN 1 K 08.00302; BayVGH, Beschlüsse vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366 und vom 8.11.2013 - 3 ZB 10.3061).
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Erweist sich demnach der streitgegenständliche Widerspruchsbescheid vom 28. Januar 2010 bereits aus den genannten Gründen als rechtswidrig, kann offenbleiben, ob der Beklagte im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 - 2 C 48/00, BVerwGE 114, 350, berechtigt war, über den Antrag der Klägerin auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 durch Erlass eines Widerspruchsbescheides (anstelle eines Ausgangsbescheides) zu entscheiden (vgl. im Hinblick auf die frühere probeweise Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Regierungsbezirk Mittelfranken: FMS vom 25.5.2007, Gz. 23 - P 1512 - 008 - 15789/07; vgl. auch: VG Ansbach, Urteil vom 26.5.2009 - AN 1 K 08.00302 zu Art. 15 Abs. 1 Nr. 5 AGVwGO).
  • VG Hannover, 02.12.2010 - 13 A 2616/10

    Besoldung; Ermessen; Fürsorgepflicht; Rechtsmissbrauch; Treu und Glauben;

    (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 26.05.2009 - AN 1 K 08.00302 -, zit. n. juris: "Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung [ vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO ] grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber [ verjährten ] Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen [ vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1 ] .
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